Tarife für Nicht-Haushaltskunden

Ab dem 1. Juli 2009 geltende Tarife für Allgemeinversorgung (USP)

Tarife für Nicht-Haushaltskunden:

  • A1 Allgemeiner Tarif mit nur einer Zeitzone
  • A2: Allgemeiner Tarif mit zwei Zeitzonen,
    In den einzelnen Zeitzonen werden unterschiedliche Tarife (Talzeit und Spitzenzeit) verwendet.
  • B: Zonentarif
    Verbrauch einer Anlage, die auch im zeitweiligen Betrieb sicher betrieben werden kann, separat gemessen wird und mittels der Steuerungseinrichtung des Netzverteilers an den gesteuerten Stromkreis des Netzverteilers permanent angeschlossen ist und nicht per Stecker.
    Der Tarif „B” kann zu dem Tarif „A1” oder „A2” gewählt werden.

Leistungspreise für Nichthaushaltskunden (HUF/kWh)

 

Leistungs-preis

System-entgelt

Aufgrund des Stromenergie-gesetzes zu zahlende Entgelt (§ 147)

Energie-steuer

Endver-braucher-preis

MwSt (25 %)

Brutto Endver-braucher-preis

Tarif A1

   21,68

   14,33

     0,32

  0,252

  36,58

 9,07

   45,65

Tarif A2  

Spitzen-zeiten

   25,88

   14,33

     0,32

  0,252

  40,78

10,12

   50,90

Talzeiten

   15,98

   14,33

     0,32

  0,252

  30,88

 7,64

   38,52

B Tarif

   13,57  

     7,20

     0,32

  0,252

  21,34

 5,26

   26,60

      

 

 

 

 

 

Entgelt für Verteilerblindstrom:

           3,33 HUF + 25% MwSt/kVArh (bei den Tarifen "A1" und "A2")

Verteilergrundtarif:     

           150 HUF+25% MwSt / Anschluss/Monat (bei den Tarifen „A1” und „A2”)  
             50 HUF+25% MwSt /Anschluss/Monat (beim „B” Tarif)

Nach dem aufgrund des Stromenergiegesetzes zu zahlenden Entgelt (§ 147) ist keine Mehrwertsteuer zu entrichten  

 

Der Inhalt der einzelnen Zonenzeiten:

1. Dauer der einzelnen Zeitzonen an Werktagen:

    Tageszeiten (Zonenzeiten)

           Winterzeitrechnung

         Sommerzeitrechnung

Spitzenzeiten

       Zwischen 06-22 Uhr

       zwischen 07-23 Uhr

Talzeiten

       zwischen 22- 06-  Uhr

       zwischen 23- 07 - Uhr

2. An Nichtwerktagen gelten auch die Spitzenzeiten als Talzeiten. 

 

Der Inhalt der einzelnen zusammengezogenen Preisfaktoren:

Die Netzentgelte enthalten folgende Preisfaktoren:

Systementgelte

Bei Tarifen   "A1" und A2"   

Beim Tarif "A3"             

Beim Tarif "B"             

Übertragungssystem-Steuerungsentgelt HUF/kWh*

           0,577

     0,577

         0,577

Gebühr für Dienstleistungen der Systemebene HUF/kWh

           0,423

     0,423

         0,423

Verteilergrundgebühr (HUF/Anschluss/Monat)

            150

     2768

           50

Verteilerleistungspreis (HUF/kW/Monat)

              -

       648

            -

Verteilerumsatztarif (HUF/kWh)

            8,65

      3,66

          2,70

Entgelt für den Verteilerblindstrom (Forint/kVArh))

            3,33

      3,33

            -

Verteilerverlustgebühr (HUF/kWh)

            4,18

      4,18

          3,15

Gebühr der Profilabweichung (HUF/kWh)

            0,50

        -

          0,35

Die genannten Beträge sind ohne MwSt angegeben.

Die aufgrund des Stromenergiegesetzes zu zahlenden Entgelte (§ 147) beinhalten folgende Preiselemente:

 

Aufgrund des Stromenergiegesetzes zu zahlendes Entgelt (§ 147 VET)

Höhe der Gebühr (HUF/kWh)

Beitrag zur Unterstützung der strukturellen Änderung der Kohlenindustrie

        0,20

Beitrag für die Förderung des Stromsozialtarifs  

        0,12

Beitrag zu den Umstellungskosten

        0,00

Insgesamt

        0,32

Die Angaben für die einzelnen Preiselemente liegen außerhalb des Geltungsbereiches des Mehrwertsteuergesetzes.

 

Miskolc, den 01. Juli 2009  

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